Grundlage
Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen.
Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass der Arbeitgeber alle Arbeitsschutzvorschriften einhält und die Konsequenzen zieht. Diese Kontrollfunktion ergibt sich aus § 80 BetrVG: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Vorgänge informieren und ihm die Unterlagen vorlegen.
Nutzen
Der Betriebsrat hat in vielen Bereichen des Arbeitslebens mitzuwirken und mitzubestimmen. Erst wenn der Betriebsrat weiß, welchen Auftrag, welche Aufgaben und Pflichten er in der Arbeitssicherheit hat, kann er dabei auch seine Rechte richtig wahrnehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält viele Verfahrensvorschriften für den Umgang der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und des Betriebsrats untereinander. Er kann seine Aufgaben nur richtig erfüllen, wenn er unter seinen Mitgliedern die Aufgaben verteilt. Er braucht Mitglieder, die sich für eine Aufgabe spezialisieren. Das gilt auch für das sehr umfangreiche Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Zielgruppe
Betriebsräte aus allen Bereichen
Ziel
Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalte
- Gesetzte, Vorschriften, Grundlagen, Regelwerke, Informationen
- Gesetzliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundzüge von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse
- Unfallversicherungsträger und Ämter für den Arbeitsschutz
- Arbeits- und Wegeunfälle bzw. Versicherungsschutz etc.
- Überblick über das betriebliche Arbeitsschutzsystem
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates
- Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Betriebliche Gestaltungsfelder
- Arbeitsstättenbegehung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Mitbestimmungsrecht
- Fallbeispiele
Dauer
Laut Beschreibung, siehe Details
Ausbildungsort
Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.
Termin
Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.
Hinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.