Schulung zum Brandschutzhelfer und Räumungs-/ Evakuierungshelfer – Lehrgangsdauer: 4 UE
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.