Aktuelle Informationen
Wurde die Tätigkeit im Unternehmen ermittelt und festgelegt, ob sich die jeweilige Tätigkeit für die Telearbeit/Homeoffice eignet?
Heimarbeit wird laut der Gesetzgebung in der ArbStättV klar definiert!
Berücksichtigen Sie hier die gesetzlichen Vorgaben dazu?
– Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
– DGUV Regel 115-401 „Branchenregel Bürobetrieb“
– DGUV Information 215-410 „Bildschirmarbeitsplätze“
– VBG Ratgeber „Telearbeit- Gesundheit, Gestaltung, Recht“
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!