Brandschutz in Unternehmen und Arbeitsstätten, dieses ist Chefsache!
Brandgefahren umgeben uns im täglichen Leben und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.
Brandschäden und ihre Folgen
Pro Jahr wird allein in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro durch Feuer vernichtet. So führt etwa jeder dritte Brand in der Industrie nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro.
Brandschutz und Bauaufsicht
So wird vorbeugender Brandschutz schon bauordnungsrechtlich vorgegeben. Bauherren und Betreiber von baulichen Anlagen sind verpflichtet, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung zum Schutz von Menschen und der natürlichen Lebensgrundlagen zu wahren.
Brandschutz und Versicherungen
Wer eine Feuerversicherung oder eine Versicherung abschließt, um seinen Betrieb vor Unterbrechung zu schützen, muss mit strengeren Anforderungen und Vorgaben hinsichtlich der betrieblichen Sicherheit rechnen. Dieses gilt besonders für brandgefährdete Unternehmen.
Brandschutz und Arbeitsschutz
Die Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich folgende Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz, d.h. dieser hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Brandschutzbeauftragte
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind etwa Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts, Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.
Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern bzw. die Versicherung können auch einen Brandschutzverantwortlichen vorgeben.