Grundlage
Gesetzliche Grundlage laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer Ausbildung bzw. Befähigung und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, je Arbeitsschicht.
Die Ausbildung ist in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen d.h. nach Vorgaben der DGUV und ASR A2.2.
Nutzen
Feuer ist teuer, schützen Sie Ihre Werte, brandbedingte Betriebsausfälle sind langwierig, sehr kostenintensiv und oft existenzbedrohend. Diese Zeit muss man sich nehmen, es lohnt sich!
Film-Clip zu einem Laptopbrandes von der UK/BG …
Zielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter aus allen Bereichen
Ziel
Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN
Abschluss
Zertifikat und Beauftragung laut gesetzlicher Vorgabe
Inhalte
Theoretische Ausbildung
Rechtsgrundlage und gesetzliche Hintergründe
- Verantwortung und Rechtssicherheit
- Betriebliche Notfallmanagement und Organisation
- Aufgaben des Brandschutzhelfer und Räumungs-/ Evakuierungshelfer
- Fallbeispiele
Praktische Ausbildung
- Einweisung in die betriebliche Feuerlöschtechnik
- Handhabung und Bedienung der Feuerlöscher
- Gefährdungen und Eigenschutz beim Einsatz
- Schulung erfolgt an einem modernen Brandsimulator
- Praktische Übungen hinsichtlich unterschiedlicher Brandszenarien
Dauer
Laut Beschreibung, siehe Details
Ausbildungsort
Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.
Termin
Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.
Hinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.