Grundlage
Der Betreiber eines Aufzugs hat weitreichende Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Anlage. So muss er laut TRBS 3121, TRBS2181 + BetrSichV u. a. gewährleisten, dass die wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrolle bestimmter Aufzugseinrichtungen regelmäßig durch Aufzugswärter erfolgt und gegebenenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen sachgerecht befreit werden.
Nutzen
Im Notfall ist es wichtig, dass schnell und richtig gehandelt wird. Betreiber von Aufzugsanlagen sind deshalb verpflichtet eine Beauftragte Person zu benennen, die im Notfall weiß, was am betroffenen Aufzug zu tun ist.
Zielgruppe
Führungskräfte oder Mitarbeiter aus allen Bereichen
Ziel
Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN
Abschluss
Teilnahmebescheinigung von der AD Crew
Inhalte
Theoretische Ausbildung
- Rechtsgrundlage, Hintergründe und Nutzungsvoraussetzungen
- Aufgaben der beauftragten Person
- Erläuterung der Sicht- und Funktionskontrollen
- Aufzeigen von Gefahren bei der Personenbefreiung bzw. Eigenschutz
- Fallbeispiele
Praktische Ausbildung
- Einweisung und Handhabung auf Ihren Aufzugstyp (elektro-mechanischer oder elektro-hydraulischer Aufzug)
- Praktische Einweisung vor Ort
- Werkzeuge und Schlüssel zur Personenbefreiung
- Praktische Übungen an Aufzugsanlagen und Übungen zur Personenbefreiung
Dauer
Laut Beschreibung, siehe Details
Ausbildungsort
Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.
Termin
Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.
Hinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.
Aufzugsanlage (Wikipedia)