Aufzugswärter-Schulung

Schulung und Einweisung von beauftragten Personen/Auf­zugswärter für Aufzüge (inkl. Personenbefreiung) – 1/2-tägig

Grundlage

Der Betreiber eines Aufzugs hat weitreichende Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Anlage. So muss er laut TRBS 3121, TRBS2181 + BetrSichV u. a. gewährleisten, dass die wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrolle bestimmter Aufzugseinrichtungen regelmäßig durch Aufzugswärter erfolgt und gegebenenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen sachgerecht befreit werden.

Nutzen

Im Notfall ist es wichtig, dass schnell und richtig gehandelt wird. Betreiber von Aufzugsanlagen sind deshalb verpflichtet eine Beauftragte Person zu benennen, die im Notfall weiß, was am betroffenen Aufzug zu tun ist.

Zielgruppe

Führungskräfte oder Mitarbeiter aus allen Bereichen

Ziel

Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h.  WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN

Abschluss

Teilnahmebescheinigung von der AD Crew

Inhalte

Theoretische Ausbildung

  • Rechtsgrundlage, Hintergründe und Nutzungsvoraussetzungen
  • Aufgaben der beauftragten Person
  • Erläuterung der Sicht- und Funktionskontrollen
  • Aufzeigen von Gefahren bei der Personenbefreiung bzw. Eigenschutz
  • Fallbeispiele

Praktische Ausbildung

  • Einweisung und Handhabung auf Ihren Aufzugstyp (elektro-mechanischer oder elektro-hydraulischer Aufzug)
  • Praktische Einweisung vor Ort
  • Werkzeuge und Schlüssel zur Personenbefreiung
  • Praktische Übungen an Aufzugsanlagen und Übungen zur Personenbefreiung

Dauer

Laut Beschreibung, siehe Details

Ausbildungsort

Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.

Termin

Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.

Hinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.

Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.

Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.

Preise

Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.

Aufzugsanlage (Wikipedia)

Sie brauchen Unterstützung im betrieblichen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzausschuss oder in der Organisation z.B. bei der Arbeitsstättenbegehung, Gefährdungsbeurteilung (inkl. der wichtigen Wirksamkeitskontrolle), Arbeitsplatzgestaltung, Neu-Maschinenabnahme (inkl. kompletter Projektbegleitung von A-Z), objektiver/präventiver Unfallanalyse zzgl. Maßnahmenableitung, Mitarbeiterunterweisung oder Weiterbildung/Qualifizierung dieser Beschäftigten, wir sind für Sie da.

In Bayern, Regensburg und Umgebung sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Aktuelle Schulungstermine

Jetzt gleich anmelden! Gerne erstellen wir Ihnen auch individuelle Inhouse-Schulungsangebote.

Apr 2025
02 April 2025

Schulung und Einweisung von beauftragten Personen/Aufzugswärter für Aufzüge (inkl. Personenbefreiung) – 1/2 – 1 tägig

Der Betreiber eines Aufzugs hat weitreichende Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Anlage. So muss er laut BetrSichV u. a. gewährleisten, dass die wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrolle bestimmter Aufzugseinrichtungen regelmäßig erfolgt und gegebenenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen sachgerecht befreit werden.

vor Ort im jeweiligen Betrieb I Inhouse-Schulung, Bayern Deutschland
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