Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz unabhängig von einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft nach § 10 MuSchG in einer anlassunabhängigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können. Dies ist nach § 14 Mutterschutzgesetz schriftlich zu dokumentieren.
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. RECHTSSICHERHEIT für die jeweiligen Unternehmer und Führungskräften!
Unternehmer, Geschäftsführung, Prokuristen und Führungskräfte aus allen Bereichen
Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN
Teilnahmebescheinigung von der AD Crew
Das neue Mutterschutzgesetz
Die drei Schutzbereiche – wo überall greift das MuSchG?
Umgang mit Gefährdungen und Gefährdungsbeurteilung
Das MuSchG in der Praxis
Laut Beschreibung, siehe Details
Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.
Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.
Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.
Unsere Termine werden in Kürze aktualisiert!
Wir schulen z. B. in Regensburg | Regenstauf | Neutraubling | Obertraubling | Kelheim | Amberg | Weiden | Schwandorf | Ingolstadt| Nürnberg | München | Passau | Straubing | Landshut | Deggendorf | Neumarkt | Hof | Bayreuth | Augsburg | Burgweinting | Bad Abbach | Wörth an der Donau | Hausen | Nittendorf |Schierling | Langquaid | Wenzenbach | Maxhütte-Haidhof |Kallmünz | Teublitz | Siegenburg uvm.
Gerne sind wir für Sie da.
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Postanschrift
Alexander Dinauer
AD Crew – SAFETYTOOLBOX
Irlbruck 6
D-93102 Pfatter
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