Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Sie dient der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§2 ArbSchG).
Bei der Gefährdungsbeurteilung „psychischer Belastung“ im Sinne des Gesetzes geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG.
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. RECHTSSICHERHEIT für die jeweiligen Unternehmer und Führungskräften!
Unternehmer, Geschäftsführung, Prokuristen und Führungskräfte aus allen Bereichen
Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN
Teilnahmebescheinigung von der AD Crew
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen geraten hier insbesondere die mit der Art der Tätigkeit verbundenen Belastungen und Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit in den Fokus.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Anforderungen
um diese Tätigkeit ordnungsgemäß und kompetent ausführen zu können.
Es wird nicht die psychische Verfassung oder die Gesundheit von einzelnen Personen beurteilt.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert bereits seit 1996 eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, bei der auch die psychische Belastung eine Rolle spielt.
Damit ist ein aus dem Qualitätsmanagement bekannter kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) festgeschrieben.
Die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen geht über die Vermeidung von Unfällen hinaus d.h. ein Arbeitsplatz gilt als menschengerecht gestaltet, wenn die Anforderungen folgende Kriterien erfüllen:
Laut Beschreibung, siehe Details
Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.
Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.
Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.
Unsere Termine werden in Kürze aktualisiert!
Wir schulen z. B. in Regensburg | Regenstauf | Neutraubling | Obertraubling | Kelheim | Amberg | Weiden | Schwandorf | Ingolstadt| Nürnberg | München | Passau | Straubing | Landshut | Deggendorf | Neumarkt | Hof | Bayreuth | Augsburg | Burgweinting | Bad Abbach | Wörth an der Donau | Hausen | Nittendorf |Schierling | Langquaid | Wenzenbach | Maxhütte-Haidhof |Kallmünz | Teublitz | Siegenburg uvm.
Gerne sind wir für Sie da.
Rufen Sie uns an.
+49 (0)170 7883936
Postanschrift
Alexander Dinauer
AD Crew – SAFETYTOOLBOX
Irlbruck 6
D-93102 Pfatter
E-Mail-Kontakt