Betriebssport und Gemeinschaftsveranstaltungen, wo greift der Versicherungsschutz?
Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die Gesundheit, baut Stress ab und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Die Angebote sind vielfältig. Mitarbeiter sind in der Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine Rolle. Auch Trendsportarten können also versichert sein.
Über die Arbeitstätigkeit hinaus gilt auch ein Unfall beim Betriebssport als Arbeitsunfall.
Betriebssport ist versichert
- als Ausgleichssport unter Betriebsangehörigen,
- bei regelmäßiger Ausübung,
- bei unternehmensbezogener Organisation und Förderung mit unternehmensbezogene Betriebssportgemeinschaften.
Nicht versichert sind
- Wettkämpfe und Leistungssport
- Mannschaftsspiele gegen Betriebsfremde
- nur gelegentliche Sporttreffs
- Treffen von Kolleginnen und Kollegen ohne unternehmensbezogene Betriebssportgemeinschaft.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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